Diätenerhöhung im Bundestag: Wie haben die heimischen Abgeordneten abgestimmt?
Die Bundestagsabgeordneten stimmten am Mittwoch den, 13. Dezember 2017 mit großer Mehrheit FÜR die automatische Diätenerhöhung.
- 665 der 709 Abgeordneten gaben ihre Stimme ab
- 505 stimmten mit Ja
- 152 mit Nein (waren also gegen die automatische Erhöhung)
- 8 enthielten sich
Die Fraktionen um CDU/CSU, SPD und FDP entschlossen sich sehr kurzfristig, die Tagesordnung des Parlaments für die Diätenerhöhung zu ändern.
Es sollte eigentlich keine Diskussionen und keine namentlichen Abstimmungen über die Diätenerhöhung geben. Heißt: Die automatische Erhöhung sollte still und leise beschlossen werden.
Für diese so (Achtung Ironie!) unwichtige Entscheidung wurden für die Debatte NUR 25 Minuten angesetzt.
Der deutsche Bundestag ist bei namentlichen Abstimmungen verpflichtet, diese zu veröffentlichen.
Wir veröffentlichen hier nun die Bundestagsabgeordneten aus der Region, die für oder gegen die automatische Diätenerhöhung gestimmt haben:
Name | Partei | FÜR die automatische Diätenerhöhung |
Rene Röspel | SPD | JA |
Ralf Kapschack | SPD | JA |
Dagmar Freitag | SPD | Stimme nicht abgegeben |
Dr. Ralf Brausiepe | CDU | JA |
Katrin Helling-Plahr | FDP | JA |
Wie hoch sind die Bezüge eines Bundestagsabgeordneten im Monat? (Stand August 2017 / Quelle: Bundestag)
Art | Höhe pro Monat |
Abgeordnetenentschädigung | 9.541,74 EUR |
steuerfreie Aufwandspauschale (für z.B. Zweitwohnung in Berlin)
Zweck wird nicht geprüft! |
4.318,38 EUR |
Büroausstattung (wie z.B. Büromaterial) | 1.000,00 EUR |
Mitarbeiterkosten (steht zur Verfügung und die tatsächlichen Kosten werden von der Bundestagsverwaltung übernommen) | bis zu
20.870,00 EUR |
Übergangsgeld (sollte der Abgeordnete aus dem Bundestag ausscheiden, bekommt dieser pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit Übergangsgeld in Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung) | 9.541,74 EUR |
Die Bezüge müssen, genau wie Lohn oder Gehalt eines jeden Arbeitnehmers, versteuert werden. Sozialabgaben werden ebenfalls geleistet, wie Beamte erhalten sie aber auch Beihilfe für Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer mindestens ein Jahr Abgeordneter im Bundestag war, hat mit Vollendung des 67. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersentschädigung. Die Höhe dieser Altersentschädigung richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit – für ein Jahr beträgt sie 2,5 % der aktuellen Abgeordnetenentschädigung (238,54 EUR) und mit jedem zusätzlichen Jahr wächst sie um weitere 2,5 %. (bei vier Jahren sind es 954,16 EUR)
Bei maximal 65 % der aktuellen Abgeordnetenentschädigung (6.202,13 EUR) ist allerdings die Obergrenze erreicht.