Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen ab Juli 2016 kostenpflichtig
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen macht darauf aufmerksam, dass zukünftig auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung (Gaststätten, Lebensmittelbetriebe, Geschäfte, Bäckereien und alle anderen Betriebe, die überwacht werden) für Regelkontrollen Gebühren erhoben werden. Bislang galt dies nur für Nachkontrollen in Betrieben, die bei Regelkontrollen Mängel aufwiesen und daher erneut kontrolliert werden mussten. Die neue Gebühr wird aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW erhoben.
Die Einführung der neuen Gebühren wird unter anderem damit begründet, dass die gestiegenen Anforderungen an die Kontrollen durch immer komplexere Warenströme mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr vollumfänglich abgedeckt werden. Durch die Einführung der Gebühren soll die kommunale Lebensmittelüberwachung gestärkt werden. Das bedeutet für die Hagener Lebensmittel- und Futtermittelbetriebe, dass eine Gebühr von mindestens 77 Euro pro Kontrolle erhoben wird. Nach jeder Kontrolle erhalten die Betriebe einen entsprechenden Gebührenbescheid aus dem sich die genaue Höhe des Betrages für die Kontrolle ergibt.
Eine genaue Übersicht über die neue Gebührenregelung finden Sie ab dem 1. Juli 2016 im Internetauftritt der Stadt Hagen.